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Inga Palme - modern communication
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02.06.2011
In meinem Artikel Ist Facebook wirklich sozial? hatte ich über die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit Gewinnspielen auf Facebook berichtet. Heute möchte ich Euch für das Thema Imprussum für eine geschäftliche Nutzung auf Facebook sensibilisieren.
Experten empfehlen, auch Seiten auf Facebook, welche geschäftlich genutzt werden, mit einem Impressum zu versehen oder einen Link zum Impressum zu setzen. Dies vor dem Hintergrund, mögliche Abmahnungen zu vermeiden. So muss ein Impressum laut Bundesgerichtshof leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Unter umittelbar erreichbar wird die 2-Klick-Regel verstanden.
Das bedeutet, dass von jedem Ort der Seite aus, der Impressumstext mit höchstens zwei Klicks angezeigt werden muss. Im oberen Beispiel habe ich das Impressum auf meiner Seite in die Applikation iwipa integriert. Im unteren Beispiel gelangt der Benutzer über den Info Tab im zweiten Schritt auf das Impressum hier auf meiner Webseite. Dabei ist es wichtig, dass der Link direkt zum Impressum führt und nicht zur Startseite des Internetauftritts, um die 2-Klick-Regel einzuhalten.

Leider ist es bei meiner Kategoriewahl nicht möglich, einen Link zum Impressum in die Bechreibung zu setzen. Dafür lässt sich der Link unter Produkte platzieren. Weitere hilfreiche Tipps zur Vermeidung möglicher Stolperfallen liefert Euch das kostenlose e-Book der Kanzlei Schwenke & Dramburg.
Auch wenn das Ganze vielleicht nicht so schön ist. Aber mal ehrlich: Was tut mehr weh, der Hinweis aufs Impressum bei Facebook oder eine Abmahnung bis zu einer Höhe von 50.000 Euro?
Was meint Ihr dazu: Übertriebene Vorsicht oder ganz einfach Beachtung der Rechtssprechung?